Schlussabrechnung bei landwirtschaftlichen Betrieben

In unserem Webinar am 12. Juli 2023 haben wir Ihnen einen Entwurf des „Leitfadens für prüfende Dritte zur Aufbereitung der Schlussabrechnung von Anträgen landwirtschaftlicher Betriebe in den Überbrückungs- und Härtefallhilfen“ vorgestellt, der gemeinsam mit dem Landwirtschaftlichen Buchführungsverband (LBV) und der wetreu LBB Betriebs- und Steuerberatungsgesellschaft KG erarbeitet wurde. Relevante Anmerkungen Ihrerseits wurden zwischenzeitlich im Leitfaden berücksichtigt und erneut mit allen Beteiligten abgestimmt.

Den Leitfaden sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie ab sofort auf unserer Website unter „Schlussabrechnung bei landwirtschaftlichen Betrieben“.

Er ist verpflichtend bei der Aufbereitung und Einreichung der Schlussabrechnung landwirtschaftlicher Betriebe/Unternehmen (Branchenabschnitt A01) sowie vor- oder nachgelagerter Märkte der Schweinehaltung (bspw. G 46.23 Großhandel mit lebenden Tieren oder C 10.11.0 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)) zu berücksichtigen. So wird eine Gleichbehandlung aller betroffenen Anträge sichergestellt und der Aufwand auf Seiten der prüfenden Dritten sowie der Bewilligungsstelle reduziert.

Wichtige Hinweise oder Information werden – sofern erforderlich – in regelmäßigen Abständen im Leitfaden ergänzt. Wir bitten Sie daher, stets auf die auf unserer Website veröffentlichten Dokumente zurückzugreifen.

Die Schlussabrechnung ist bis zum 31.10.2023 einzureichen. Bis zu diesem Datum kann ein Antrag auf Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 gestellt werden.

Schreiben der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vom 18. September 2023.